AGB'S & ANNULLATIONSBEDINGUNGEN

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Annullationsbedingungen (siehe Punkt 3)



1 GRUNDLAGEN

1.1 GELTUNGSBEREICH

Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Gäste und Gästesegmente (Gruppen und Individualreisende) des Sport Resort Fiesch.

  • Die Bedingungen für Gruppen kommen ab einer Mindestzahl von 10 Personen zum Tragen. Gruppen werden im Folgenden als «Organisation» bezeichnet.
  • Die Abweichungen für Individualreisende und Familien sind unter Punkt 5 aufgeführt.
  • Bei «Grossgruppen» mit über 300 Teilnehmenden werden in der Regel separate und teils mehrjährige Verträge erstellt.

1.2 RESERVIERUNG

Mit der Unterzeichnung und Retournierung der Reservierungsbestätigung ist die Buchung im Sport Resort Fiesch verbindlich. Gleichzeitig nimmt die Organisation mit der rechtsgültigen Unterschrift die AGB des Sport Resort Fiesch sowie die Weisungen an die Gruppenleiter zur Kenntnis und erklärt sich damit uneingeschränkt einverstanden.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail-Nachrichten. Reservierungsbestätigungen sind sowohl mit elektronischer Unterschrift (Rücksendung des gescannten Dokumentes) per E-Mail und/oder Originalunterschrift (Rücksendung per Post) verbindlich.

1.3 AUFENTHALT

Der Aufenthalt im Sport Resort Fiesch erfolgt gemäss Planung und Bestellung der Organisation. Das Sport Resort Fiesch erbringt die Leistungen im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht.

Zusätzliche Leistungen, welche nicht in der Reservierung aufgeführt sind, können in Absprache mit dem Sport Resort Fiesch bestellt und in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden gemäss Preisliste zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.4 SPEISEN UND GETRÄNKE

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Sport Resort Fiesch zu beziehen. Dies ist insbesondere im Berghaus einzuhalten. In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Sport Resort Fiesch berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Zapfengeld zu verlangen.

2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 PREISE

Sämtliche Preise verstehen sich rein netto, inkl. MWSt.

Die Arrangement Preise gelten pro Nacht/Person. (Ausnahmen bilden separate Verträge mit Pauschalpreisen oder anderen Abmachungen).

Die Kur- und Sporttaxen sind nicht im Arrangement Preis inbegriffen und werden zusätzlich gemäss den jeweils geltenden Ansätzen in Rechnung gestellt.

2.2 ANZAHLUNG

Die in der Reservierungsbestätigung vereinbarte Anzahlung ist innerhalb der dort vereinbarten Frist auf das Konto des Sport Resort Fiesch zu überweisen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann das Sport Resort Fiesch die Räumlichkeiten weitervermieten.

2.3 SCHLUSSRECHNUNG

Die Bezahlung der Schlussrechnung muss innert 10 Tagen nach dem Aufenthalt erfolgen.

3 ANNULLATION / LEERBETTENGELD

3.1 ANNULLATION DER RESERVIERUNG / ANNULLATIONSGEBÜHREN

Bei Annullation der Reservierung durch die Organisation ist in jedem Fall ein prozentualer Anteil des vertraglich festgelegten Gesamtbetrages durch die Organisation zu bezahlen.

Es gelten folgende Bedingungen bei Annullation:

  1. bis 6 Monate vor Anreise: 10% der Gesamtkosten
  2. zwischen 3 und 6 Monaten vor Anreise: 30% der Gesamtkosten
  3. weniger als 3 Monaten vor Anreise und bei Nichtantritt: 50% der Gesamtkosten

Die Annullation ist mit eingeschriebenem Brief (massgebend ist das Datum des Poststempels) und/oder mittels E-Mail anzumelden.

3.2 LEERBETTENGELD, ÜBER- UND UNTERBELEGUNG

  1. Unterbelegung: Die kostenlose Toleranzgrenze liegt bei 10% der angemeldeten Teilnehmerzahl. Bei Unterschreitung der 10% Grenze ist die Organisation verpflichtet, für jeden weiteren nicht belegten Platz eine Entschädigung von CHF 10.00 pro Bett/Nacht zu bezahlen.

  2. Überbelegung: Bei einer Überbelegung werden die effektiv belegten Plätze verrechnet. Bei der Ankunft ist eine bereinigte Liste mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum von jedem Teilnehmer abzugeben.

  3. Änderungen während des Aufenthaltes: Bei Ankunft muss die genaue Teilnehmerzahl mitgeteilt werden. 
    • Frühzeitige Abreise: Bei nachweislich medizinischen Gründen werden frühzeitige Abreisen von einzelnen Personen bei der Abrechnung gutgeschrieben.
    • Spätere Anreisen: Zusätzliche Personen werden verrechnet.

    Diese Änderungen müssen am entsprechenden Tag jeweils bis spätestens um 17:00 Uhr gemeldet werden. Nachträgliche Abreisemeldungen können für die Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

  4. Unterbenutzung der Betten: Werden 1 bis 2 Betten (je nach Zimmergrösse) nicht benutzt, wird ein Zuschlag vereinbart und verrechnet.

4 HAFTUNG

  1. Die Organisation, welche die Reservierungsbestätigung rechtsgültig unterzeichnet hat, haftet gegenüber dem Sport Resort Fiesch für alle Schäden und Verluste, die durch sie und/oder teilnehmende Personen entstehen.
  2. Bei Unfällen haften die Teilnehmenden mit ihren privaten Krankenkassen und Unfallversicherungen und kommen für die Kosten auf.
  3. Bei Diebstahl lehnt das Sport Resort Fiesch jegliche Haftung ab. Die Organisatoren haben innerhalb ihrer Gruppen Massnahmen zu treffen, damit die Diebstahlgefahr auf ein absolutes Minimum gesenkt wird. Besondere Wertsachen und/oder grössere Bargeldbeträge können an der Réception (Tresor) deponiert werden.

5 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR INDIVIDUALREISENDE

5.1 ÜBERGABE UNTERKUNFT

Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast spätestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen früheren Bezug der Unterkunft.

5.2 RÜCKGABE DER UNTERKUNFT

Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft respektive die Zimmerschlüssel spätestens um 10.00 Uhr abzugeben. Bei verspäteter Abgabe der Unterkunft kann das Sport Resort Fiesch für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.

5.3 ANNULLIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR INDIVIDUALGÄSTE / FAMILIEN

Eine Annullierung der Reservierung und die Reduktion der Teilnehmerzahl sowie die Veränderung der Aufenthaltsdauer muss dem Sport Resort Fiesch umgehend mitgeteilt werden. Bis 3 Tage vor Anreise fallen keine Kosten an, danach werden Annullierungskosten in der Höhe von 100% des gesamten Arrangements Preises fällig.

5.4 ANNULLIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR GÄSTE IN CHALETS UND WOHNUNGEN

Eine Annullierung der Reservierung bleibt bis einen Monat vor Anreise kostenlos. Ab diesem Zeitpunkt werden Annullierungskosten von 100% des gesamten Arrangement Preises fällig.

6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1 ANWENDBARES RECHT

Für alle aus den Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Fiesch. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

Fiesch, 01. Mai 2022

Genossenschaft Feriendorf Fiesch

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